Die Bundesregierung tut alles, um Unternehmen und Arbeitnehmer im Rahmen der Corona-Krise zu fördern. Aktuelle Anpassung: Auf Bonuszahlungen bis 1.500 Euro werden laut Finanzminister Olaf Scholz keine Steuern erhoben. Das soll die belohnen, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen. Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Arbeitnehmer.
Laut der der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 3. April 2020 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
Hier geht es zur entsprechenden Mitteilung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html?fbclid=IwAR2wsGJq6V3tHJNaAPA7JcNj3m2ffIMME87_LI9BoD-yJZsF8N2vWc-Sq5I