Unternehmer in der Corona-Krise: Öffentliche Hilfen nutzen!

Corona-Hilfe

Bund und Land haben in den letzten Tagen umfangreich Fördermittel (Zuschussprogramme) beschlossen. Können Sie mit Ihrem Unternehmen beziehungsweise Ihrer beruflichen Tätigkeit die Maßnahmen nutzen?

Corona-Hilfe

Sie erhalten die direkte finanzielle Förderung unter der Voraussetzung, dass Sie erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona erwarten oder diese bereits eingetreten sind. Dies wird angenommen, wenn:

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind

    oder
  • sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden (bei Gründungen) gilt der Vergleich mit dem Vormonat.

    oder
  • der Umsatz durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurde

    oder
  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)

Alle Informationen über die direkte finanzielle Förderung finden Sie hier auf der Seite des Landes NRW: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Folgende Fördermittel beziehungsweise direkte finanzielle Unterstützen sind für Sie abrufbar: Bund und Land unterstützen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer. Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare von diesem Freitag (27. März) an online auf der Seite zu finden. Die Anträge können bis 30. April gestellt werden können. Bei kurzfristiger Vollauslastung der Server besteht somit kein Grund zur Unruhe. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung/Land NRW bearbeitet.

Als Steuerberater an Ihrer Seite unterstützen wir Sie bei allen diesen Maßnahmen, stellen Anträge und behalten die Entwicklung im Auge. Was können wir für Sie tun? Bitte informieren Sie uns, damit wir umgehend aktiv werden können.