Auch im Handwerk am Niederrhein planen immer mehr Unternehmer ihre Nachfolge. Viele Betriebe werden verkauft. Das führt zu einem hohen Beratungsbedarf, denn Fragestellungen wie die Unternehmensbewertung, die Vorbereitung aller Unterlagen für die notwendige Finanzierung des Käufers und auch die steuerliche Planung des Käufers und Verkäufers sind keine Selbstläufer.
Die Zahlen sind beeindruckend: Laut Ergebnissen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn steht im Zeitraum von 2018 bis 2022 in rund 150.000 Familienunternehmen die Übergabe an. Dies entspricht 30.000 Übergaben pro Jahr. Von den Übertragungen werden im Fünf-Jahres-Zeitraum etwa 2,4 Millionen Beschäftigte oder fast 490.000 Beschäftigte pro Jahr berührt sein. Die meisten Übernahmen stehen im Dienstleistungssektor an, gefolgt vom Produzierenden Gewerbe und dem Handel.
Und natürlich ist auch das Handwerk mit seinen rund einer Million Unternehmen und knapp 5,5 Millionen Mitarbeitern stark von diesem Nachfolgethema betroffen. Das gilt für den Niederrhein genauso wie für alle anderen Regionen: Immer mehr Unternehmer müssen ihre Nachfolge planen, um ihren Betrieb auf der einen Seite zu erhalten und auf der anderen Seite ihren Ruhestand zu finanzieren und für die finanzielle Absicherung der Familie zu sorgen.
Regelmäßig komplexe Fragestellungen
Damit dieses Vorhaben optimal gestaltet wird und keine strategischen, rechtlichen und steuerlichen Fehler passieren, ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen und die richtigen Berater einzubinden. Denn selbst wenn der Nachfolger in der Familie, im Unternehmen oder aus dem Markt bereitsteht, es bereits eine übereinkommende Vereinbarung über die Übernahmemodalitäten gibt und auch die Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten bereits eingebunden sind, ist die Unternehmensnachfolge kein Selbstläufer. Es tauchen regelmäßig komplexe Fragestellungen auf, die das Unternehmen, den Käufer und Verkäufer auf unterschiedlichen Ebenen berühren und die Übertragung trotz aller Übereinstimmung verkomplizieren können.
Ein sehr wichtiger Punkt ist die Unternehmensbewertung. Die finanzielle Seite beim Verkauf des Unternehmens wird oft zu blauäugig gesehen. Entweder Verkäufer und Nachfolger ermitteln auf Basis der Umsätze und Gewinne einfach selbst eine Zahl, die sie für realistisch halten, oder sie nutzen die völlig überzogene Bewertungsmethode der Steuerbehörden und multiplizieren den durchschnittlichen Ertrag des Unternehmens der letzten drei Jahre mit einem Faktor von 13,75, was zu viel zu hohen Unternehmensbewertungen führt. So wird ein Betrieb mit einem Gewinn von 150.000 Euro schnell rund zwei Millionen Euro wert.
Bankfinanzierung bei unrealistischer Bewertung problematisch
Die überzogene Bewertung wirkt sich möglicherweise problematisch auf den Verkauf aus, denn der Preis wird für viele Käufer zu hoch sein, und eine Finanzierung durch die Bank wird bei einer ungeeigneten Bewertung auch problematisch. Schließlich muss der Kaufpreis aus den zukünftigen Gewinnen über einen gewissen Zeitraum zurückgezahlt werden, was bei allzu hohen Preisen kaum möglich ist.
Richtig ist eine Bewertung, die neben den harten Faktoren wie Umsatzrendite und Gewinn auch die weichen Faktoren einbezieht. Dazu gehören unter anderem Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Mitarbeiter- und Führungsstruktur, die Abhängigkeit vom Inhaber, die Positionierung am Markt, die Zukunftsfähigkeit der Unternehmensstruktur und des Marktes generell und das Niveau der Produkte. Von diesen Parametern ist der Unternehmenswert abhängig, den ein betriebswirtschaftlich versierter Steuerberater für ein Handwerksunternehmen ermitteln kann.
Apropos Finanzierung: Der Verkäufer muss natürlich eine Vielzahl detaillierter Unterlagen aufbereiten, damit der Käufer mit seiner Bank professionell über die Finanzierung verhandeln kann. Denn es gilt: Scheitert die Bankfinanzierung, scheitert auch die Unternehmensübertragung. Das kann sogar passieren, wenn das Unternehmen innerhalb der Familie weitergegeben wird. Oftmals sieht man einen Investitionsrückstand im Handwerk, der nach der Übernahme durch Sohn oder Tochter schnell kompensiert werden muss. Auch dabei wird die Bank genaue Informationen über die Substanz und die Zukunftsaussichten benötigen, um einem Finanzierungsvorhaben zuzustimmen. Auch dafür ist der Steuerberater erster Ansprechpartner.
Steuerlast von 27 Prozent beim Verkauf
Und auch der Verkäufer benötigt eine individuelle, angemessene Beratung – denn gerade bei der Übertragung an einen Dritten entstehen weitreichende ertragsteuerliche Folgen: Verkauft ein Unternehmer Anteile einer Kapital- oder Personengesellschaft, sind diese Gewinne steuerpflichtig.
Das bedeutet für am Beispiel einer GmbH: 60 Prozent des Veräußerungsgewinns abzüglich eines kleinen Freibetrags unterliegen der Steuerpflicht. Dieser Anteil wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Insgesamt resultiert daraus eine Steuerlast von bis zu 27 Prozent (beim Spitzensteuersatz) auf den Kaufpreis. Bei einem Verkaufserlös von 2,5 Millionen Euro fällt eine Steuerlast von 675.000 Euro an. Diese muss vorab genau kalkuliert werden, damit der Senior-Unternehmer keine böse Überraschung erlebt. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und die individuelle Finanzplanung hängen dabei eng zusammen.