Unternehmensnachfolge erheblich vereinfachen

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Unternehmer im Handwerk können durch vielfältige Maßnahmen frühzeitig dafür sorgen, dass ihr Betrieb für einen Nachfolger von innen oder außen interessant und attraktiv wird. Dabei geht es darum, das Unternehmen dauerhaft in der Gewinnzone zu halten.
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BJW+P Unternehmensnachfolge vereinfachen (Bildquelle: © Adpic )

Unternehmer im Handwerk können durch vielfältige Maßnahmen frühzeitig dafür sorgen, dass ihr Betrieb für einen Nachfolger von innen oder außen interessant und attraktiv wird. Dabei geht es darum, das Unternehmen dauerhaft in der Gewinnzone zu halten.

Die Zahlen sind besorgniserregend: Bis zum Jahr 2020 suchen über 180.000 Handwerksbetriebe einen Nachfolger. Und der Zentralverband des Deutschen Handwerks warnt: „Ohne geeignete Nachfolger an der Unternehmensspitze droht der Verlust von Know-how, Wertschöpfung und nicht zuletzt von Ausbildungs- und Arbeitskräften im Handwerk.“ Eine Umfrage bei rund 40 Handwerkskammern hat ergeben, dass 19 Prozent aller Inhaber wollen ihren Betrieb in den kommenden fünf Jahren übergeben. Dies sind zumeist größere Betriebe mit mehr als fünf Angestellten. Und: Etwa jeder 15. Handwerksbetrieb wird innerhalb der nächsten fünf Jahre schließen. Davon sind deutlich mehr kleinere Handwerksbetriebe mit vier und weniger Mitarbeitern betroffen.

Das liegt vorranging an zwei Parametern. Kleinere Betriebe leiden oftmals unter eine Ertragsschwäche und sind deshalb wenig attraktive Übernahmeziele für einen Käufer oder einen Nachfolger aus der Familie. Zum anderen gilt: Rund ein Drittel der Inhaber eines mittelgroßen Handwerksbetriebes mit fünf bis 19 Beschäftigten benennt die erfolgreiche Suche eines Nachfolgers als die größte Hürde im Nachfolgeprozess. „Damit folgt dem Fachkräftemangel im deutschen Handwerk ein Unternehmermangel“, heißt es bei der „Offensive Mittelstand“.

Dauerhafte Ertragsstärke herstellen

Unternehmer im Handwerk können aber durch vielfältige Maßnahmen frühzeitig dafür sorgen, dass ihr Betrieb für einen Nachfolger von innen oder außen interessant und attraktiv wird. So lässt sich beispielsweise eine Ertragsschwäche durch bestimmte strategische und betriebswirtschaftliche Schritte in einem Zeitfenster von zwei bis drei Jahren so verändern, dass sie kein Hinderungsgrund mehr für einen potenziellen Nachfolger sein wird. Gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater kann der Betrieb langfristig betriebswirtschaftlich zurück „auf Spur“ gebracht werden. Auf diese Weise weist er keine Investitionslücken auf, ist strategisch so positioniert, dass der positive Schwung der Vergangenheit auch in die Zukunft übertragen werden kann und zeigt in der Bilanz positive Ergebnisse, aus denen sich eine echte Ertragsstärke ablesen lässt.

Unternehmer müssen dafür aber gewillt sein, auf negative Punkte im Unternehmen ohne Scheuklappen zu reagieren. In welchem Marktumfeld ist das Unternehmen unterwegs, wie sind die Kostenstrukturen und Investitionsbedarfe, um wettbewerbsfähig zu bleiben? Welcher technologische Wandel greift in das Geschäftsmodell ein und wie können Gewinne erhöht werden? Diese und mehr Fragen sollten vor einer angestrebten Übertragung geklärt werden – denn weder ein Käufer noch ein Nachfolger aus der Familie will einen Betrieb übernehmen, der wirtschaftlich auf wackeligen Beinen steht.

Zukunftsaussichten so positiv wie möglich darstellen

Apropos Bilanz: Diese sollte natürlich wie die Braut vor der Hochzeit auch aufgehübscht werden. Viele Unternehmen erstellen die Bilanzen nur vor dem Hintergrund der Steueroptimierung, aber nicht als Ausweis ihrer Ertragsstärke. Die Bilanz, die einen Nachfolger begeistern soll, muss dementsprechend die Zukunftsaussichten so positiv wie möglich darstellen und die Erfolge der Vergangenheit präsentieren. Das gelingt nicht, wenn die Zahlen so heruntergerechnet werden, dass sie ein Unternehmen in den Augen des Finanzamtes „klein machen“ sollen. Es ist also Aufgabe des betriebswirtschaftlich und strategisch erfahrenen Steuerberaters, den Unternehmer bei der zielgerichteten Bilanzierung zu begleiten.

Ein potenzieller Verkauf wird damit (und der weiteren professionellen Aufbereitung aller wesentlichen Unterlagen) natürlich erheblich erleichtert. Aber auch die Nachfolge in der Familie wird abgesichert. Das Kind oder die Kinder wollen in der Regel keine massiven betriebswirtschaftlichen Risiken bei der Nachfolge auf sich nehmen, zumal ja die Eltern aus den Erträgen auch noch ein Ruhestandeinkommen erhalten müssen. Wer also seinen Kindern den Einstieg erleichtern will, übergibt ein gut bestelltes Feld.

Mehrstufiger Übertragungsprozess sinnvoll

Dies lässt sich zusätzlich noch mit der vorweggenommenen Erbfolge kombinieren. Diese ist aus steuerlichen und strategischen Gründen wichtig. Da alle zehn Jahre steuerliche Freibeträge genutzt werden können, lassen sich auch größere Betriebsvermögen bei einer langfristigen Strategie optimiert übertragen, gegebenenfalls mit einer Reduzierung der Erbschaftsteuer auf null. Zudem entsteht dadurch ein mehrstufiger Übertragungsprozess: Die aktuelle Eigentümergeneration bleibt am Steuer, aber die Nachfolger werden mehr und mehr eingebunden, auch gesellschaftsrechtlich. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich zu beweisen, behutsam neue Prozesse zu etablieren und das Unternehmen in Kooperation und Absprache mit dem Senior-Eigentümer weiterzuentwickeln. Zumal der Übergeber auch einen Rückforderungsvorbehalt in den Schenkungsvertrag einbauen und sich so gegen unvorhergesehene Ereignisse absichern.

Kurzum: Durch diese Gestaltung können Nachfolger in mehreren Stufen an die vollständige Verantwortung als Geschäftsführer-Gesellschafter herangeführt werden, und die Eigentümer geben diese nach und nach ab. Das kann die Übergabe maßgeblich vereinfachen.