Transparenzregister – nicht nur Kür sondern Pflicht

Grundsätzlich müssen sämtliche Unternehmen mit Sitz in Deutschland ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. Hierfür galten rechtsformabhängig Übergangsfristen, die jedoch spätestens am 31.12.2022 abgelaufen sind.

Sollte ein Unternehmen seinen Mitteilungsverpflichtungen bislang noch nicht nachgekommen sein, so setzt es sich ab dem 01.04.2023 der Gefahr eines Bußgeldes aus. Wenn die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einholt, aufbewahrt, aktualisiert oder mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bußgelder betragen bei vorsätzlicher Begehung bis zu 150.000 Euro, bei leichtfertiger Begehung bis zu 100.000 Euro und bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis zu 1.000.000 Euro.

Sind Sie gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens, sind Sie damit in der Verantwortung die Mitteilung zum Transparenzregister vorzunehmen und die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten laufend aktuell zu halten.

Unsere Empfehlung: Werden Sie noch vor dem 01.04.2023 aktiv, um Bußgelder zu vermeiden!

Gerne unterstützen wir Sie dabei und kümmern uns um die Mitteilung an das Transparenzregister.