Rechtsformwechsel für den Unternehmensverkauf: Steuerliche Optimierungen nutzen

BJW+P Unternehmensnachfolge Handwerk Thumb
Der Wechsel von der Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft vor dem Verkauf eines Unternehmens kann viele Vorteile bringen, zum Beispiel eine hohe Flexibilität bei der Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter. Dies sollte aber bereits bei der Vorbereitung des Verkaufs passieren und nicht auf den letzten Drücker.

Der Wechsel von der Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft vor dem Verkauf eines Unternehmens kann viele Vorteile bringen, zum Beispiel eine hohe Flexibilität bei der Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter. Dies sollte aber bereits bei der Vorbereitung des Verkaufs passieren und nicht auf den letzten Drücker.

Ein Unternehmensverkauf, ob mit Blick auf die Gestaltung der Nachfolge oder aus einem anderen Grund, erfordert immer eine professionelle Vorbereitung durch den Eigentümer. Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Vendor Due Diligence, also die Sorgfaltsprüfung durch den Eigentümer, in der er alle wichtigen Informationen zusammentragen lässt.

Die finanzielle Sorgfaltsprüfung konzentriert sich vor allem auf die objektive Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Dadurch stehen vor allem die Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die Bilanz und der Cash-Flow im Mittelpunkt der Analyse, in deren Zusammenhang das nachhaltige Unternehmensergebnis ermittelt, die Wachstumspotenziale (Umsatz-/Ergebniswachstum) ermittelt und kaufpreisrelevante Sachverhalte wie Nettoverschuldung, Working Capital-Entwicklung und Investitionsbedarf untersucht werden. Ebenso wird die Liquiditätslage (Liquiditätsentwicklung, Bedienung der Fremd- und Eigenkapitalgeber) eingehend betrachtet und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einer umfassenden Analyse unterzogen.

BJW+P Unternehmensnachfolge Handwerk
Rechtsformwechsel für den Unternehmensverkauf (Bildquelle: © Adpic)

Benennung des Gestaltungsbedarfs

Im Rahmen der steuerlichen Due Diligence erfolgt eine eingehende Untersuchung und Validierung steuerlicher Risiken und eine Benennung des Gestaltungsbedarfs und des Gestaltungspotenzials hinsichtlich der Unternehmenstransaktion. Diese schafft Vertrauen in die vorhandenen Datenbestände, vermeidet missliche Überraschungen und identifiziert maßgebliche Grundlagen für die Transaktionsstrukturierung sowie die Verhandlung des Kaufpreises und anderer wesentlicher Vertragsbestandteile.

Nicht zuletzt hilft eine Vendor Due Diligence Verkäufern auch dabei, mit den Kaufinteressenten eine Vertrauensbasis aufzubauen. Dies gelingt, wenn der Verkäufer offen aufzeigt, welche Schwachstellen er identifiziert hat. Er positioniert sich auf diese Weise als seriöser und aufrichtiger Partner, mit dem man vertrauensvoll umgehen kann und der keine Scheu hat, auch „offene Flanken“ offensiv zu benennen. Damit kann er punkten, da der Käufer immer auch eine Compliance beziehungsweise Legal Due Diligence-Prüfung durchführen wird, in deren Rahmen er ohnehin auf diese Risiken stoßen wird. Hat der Verkäufer dies von sich aus sowohl identifiziert als auch kommuniziert, ist das für den Prozess sehr förderlich.

Veräußerer-Umwandlungsmodell

Dieser Prozess der Vendor Due Diligence, die beispielsweise der Steuerberater vor allem hinsichtlich aller finanziellen und steuerlichen Fragestellungen sehr gut durchführen kann, kann auch zur Entscheidung eines Rechtsformwechsels vor dem Verkauf führen, indem der Veräußerer von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Wege des Veräußerer-Umwandlungsmodells noch in seiner Sphäre die Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen umwandelt. Klassisches Beispiel für den Wechsel von der Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft ist die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG, eine GbR oder eine OHG. Die Prinzipien gelten für sämtliche Branchen, also gerade auch fürs Handwerk, in dem die GmbH zur Haftungsvermeidung die vorrangige Rechtsform darstellt.

Ein Rechtsformwechsel von einer GmbH in ein Personenunternehmen kann aus verscheiden Gründen vorteilhaft sein. Das hilft zum Beispiel dabei, in der Zukunft eine günstigere Besteuerung entnommener Gewinne, eine bessere steuerliche Nutzung von Verlusten oder die volle Abziehbarkeit von Refinanzierungsaufwendungen des Gesellschafters aus dem Erwerb des Unternehmens zu erreichen. Ebenso führt der Wechsel zu einer höheren steuerlichen Flexibilität bei der Überführung oder Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter. Und vor allem hat der Erwerber die Möglichkeit, den gezahlten Kaufpreis in Abschreibungsvolumen zu transformieren und etwaige Refinanzierungsaufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben oder Sonderbetriebsausgaben geltend zu machen.

Keine Aufdeckung etwaiger stiller Reserven

Der Gesetzgeber unterstützt Unternehmen auch bei diesem Vorgang. So fällt beim Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen für die übertragende Kapitalgesellschaft grundsätzlich keine Steuer an. Die Umwandlung ist steuerneutral und es kommt zu keiner Aufdeckung etwaiger stiller Reserven, die üblicherweise eine Besteuerung auslösen. Eine Ausnahme bilden offene Rücklagen in Gestalt von thesaurierten Gewinnen: Sie führen zu einer fiktiven Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft. Darüber hinaus führt die Umwandlung in ein Personenunternehmen sowohl zu einem fiktiven Veräußerungsvorgang als auch zu einem Veräußerungsgewinn in Form des Übernahmegewinns beziehungsweise Übernahmeverlust. Das sind dann außerordentliche Einkünfte für den Unternehmer, die einer Besteuerung unterliegen.

Gewerbesteuer mit Rechtsformwechsel umgehen

Wandelt ein Unternehmer seinen Betrieb in eine GmbH & Co. KG um, fällt beim Verkauf keine Gewerbesteuer an. Das unterscheidet dieses Modell erheblich von der Kapitalgesellschaft. Veräußert diese Gesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter im Rahmen eines Asset-Deals, unterliegt der resultierende Gewinn der Besteuerung, ist also auch gewerbesteuerpflichtig. Das lässt sich mit einem Rechtsformwechsel umgehen – aber erst nach einer fünfjährigen Haltefrist. Das bedeutet: Nur mit einer vorausschauenden Planung, kann die GmbH Co. KG anschließend gewerbesteuerfrei veräußert werden.

Wollen Unternehmer im Rahmen des Verkaufs also von den zahlreichen Vorteilen der Umwandlung von einer Kapital- in eine Personengesellschaft profitieren, sollten sie dies bereits bei der Vorbereitung des Verkaufs durchspielen und keine Zeit verschenken. Wer eine Umwandlung zeitig vollzieht, kann mit dem ruhigen Gefühl in den Verkaufsprozess starten, diesen wesentlichen Punkt erledigt zu haben.