Zum 1. Januar 2020 steigt der Mindestlohn noch einmal und beträgt dann 9,35 Euro pro Stunde. Gerade in Branchen mit schmalen Renditen kann der steigende Mindestlohn schnell zum Problem werden. Aber: Schon kleine betriebswirtschaftliche Optimierungen können dabei helfen, mit den neuen Herausforderungen umzugehen.
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein verpflichtender Mindestlohn. 8,50 Euro betrug dieser bei der Einführung pro Stunde, heute liegt die Lohnuntergrenze bei 9,19 Euro – aber nur noch bis Ende des Jahres. Dann steigt der Mindestlohn auf 9,35 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen, die mit der doppelten Anpassung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland Rechnung tragen will. Es ist auch davon auszugehen, dass die Lohnuntergrenze in den kommenden Jahren ebenfalls weiter heraufgesetzt wird. Übrigens: Tarifverträge einzelner Branchen, die unter dem geltenden Mindestlohn liegen, sind nicht mehr zulässig. Der Tariflohn darf nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen.
Der Hintergrund: „Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist es ein wichtiges Signal, dass sich die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland und die entsprechenden Tarifabschlüsse auch in einem steigenden Mindestlohn abbilden. Auch das gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Verkündung der neuen Werte. Der Mindestlohn, die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen sind im „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, kurz Tarifautonomiestärkungsgesetz, geregelt.
Unternehmen zur Einhaltung einer Lohnuntergrenze verpflichtet
Daher wirkt sich der Mindestlohn auf viele Unternehmen aus. Zwar wird niemand in Abrede stellen, dass ein Arbeitnehmer von seinem Verdienst auch wirklich leben können muss. Daher ist der Mindestlohn grundsätzlich ein brauchbares Instrument, um Lohn-Dumping zu vermeiden und sämtliche Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung einer Lohnuntergrenze zu verpflichten. Aber genauso werden Unternehmen auch mit höheren Kosten belastet und müssen Wege dafür finden, dass der Mehraufwand sich wirtschaftlich darstellen lässt.
Die Rechnung dahinter ist ganz einfach: Aktuell kostet eine Arbeitsstunde mindestens 11,11 Euro (9,19 Euro Mindestlohn plus rund 21 Prozent Lohnnebenkosten), ab Januar werden es dann mindestens 11,31 Euro sein. Zum Vergleich: Bei Einführung lag der Brutto-Stundensatz bei 10,29 Euro, und ab 2020 kostet ein Vollzeitmitarbeiter auf Mindestlohnniveau rund 1170 Euro mehr als 2018.
Geld muss erst einmal verdient werden
Was das nun für den eigenen Betrieb bedeutet, ist leicht zu ermitteln. Gerade in Branchen mit schmalen Renditen kann der steigende Mindestlohn schnell zum Problem werden, etwa im Sicherheitsgewerbe, der Logistik oder Facility Management. Beschäftigt ein Sicherheitsdienstleiter zum Beispiel im Wachschutz 100 Mitarbeiter, führte die Erhöhung der Lohnuntergrenze zu 80.000 Euro mehr Kosten in 2019, ab 2020 werden es rund 117.000 Euro im Vergleich zu 2018. Und das ohne mögliche Steigerungen der Lohnnebenkosten.
Die Folge: Dieses Geld muss erst einmal verdient werden, damit sich die steigenden Kosten nicht negativ auf das Betriebsergebnis und den Gewinn des Unternehmers auswirken. Und das ist leichter gesagt als getan, denn Unternehmen können diesen Mehraufwand nicht so einfach an ihre Kunden weitergeben. Sie müssen vielmehr eigene Wege finden, mit den steigenden Lohnkosten umzugehen.

Ein Weg, der gar nicht erst in Betracht gezogen werden sollte, ist die Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichten. Der Gesetzgeber verfolgt Verstöße gegen den Mindestlohn unerbittlich. Sie können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden – mit bis zu 500.000 Euro! Die Zahl der aufgedeckten Mindestlohnverstöße ist laut Zoll in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 2018 waren es insgesamt 6220 Fälle. Die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren stieg im Vergleich zu 2017 um 3101 auf 111.004 Verfahren, wegen Ordnungswidrigkeiten leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit FKS 28.466 Verfahren ein, 2324 mehr als 2017. Im Rahmen straf- und bußgeldrechtlicher Ermittlungen deckten die Zollfahnder einen Schaden von 834,8 Millionen Euro auf, hinzu kommen Steuerschäden in Höhe von 32,4 Millionen Euro, die die Länderfinanzverwaltungen infolge von Erkenntnissen des Zolls ermittelt haben. Übrigens haften Unternehmer auch für die Einhaltung des Mindestlohns durch ihre Auftragnehmer. Zahlt ein Subunternehmer nicht den Mindestlohn, wird dieser Verstoß vollständig dem Auftraggeber zugeschlagen.
Betriebsergebnis im Ganzen verbessern
Aber was kann helfen, die Kostenstrukturen anzupassen? Schon kleine betriebswirtschaftliche Optimierungen können dabei helfen, mit den neuen Herausforderungen umzugehen. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung von Energie- und Versicherungsverträgen oder auch gegebenenfalls die Anpassung von Finanzierungen. In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmen in der Regel durch bestimmte Maßnahmen (die natürlich immer auf die individuelle Situation abgestimmt werden müssen) Kostensenkungen von drei bis fünf Prozent ohne weiteres realisieren können. Damit decken sie nicht nur die Mehrbelastungen durch den steigenden Mindestlohn ab, sondern schaffen es zudem, das Betriebsergebnis im Ganzen zu verbessern.