Chance zur Immobilienübertragung in 2022 nicht genutzt? Verschärfung der Schenkungssteuer ab 2023?

Die Übertragung von Immobilien auf die nächste Genration im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge stellt nach wie vor eine wichtige Aktion dar, die, sofern geplant durchgeführt, umfangreiche Gestaltungen eröffnet.

Grundlage für die Bewertung stellen die sogenannten Bedarfswerte des Bewertungsgesetzes dar. Hierbei ist vereinfachend gesagt der Wert des Grund und Bodens bzw. der Mietwert der Wohnung Grundlage der Besteuerung. In einigen Fällen gilt auch der Substanzwert.  In Zeiten steigender Immobilienwerte/Verkehrswerte hinken diese Bedarfswerte den Realwerten immer mehr nach.  Dies hat der Gesetzgeber erkannt.

Das Jahressteuergesetz 2022 hat die Berechnungsnormen verschäft, meint die Bedarfswerte steigen im Einzelfall ab dem Jahr 2023. Dies gilt wegen des Regionalfaktors insbesondere für Metropolen und wertige Immobilien.

Die persönlichen Freibeträge der nachfolgenden Generation reichen ggf. für die Übertragung des Vermögens nicht aus. Schenkungsteuer ist zu erwarten.

Zur Vermeidung dieser finanziellen Nachteile bietet sich der Vorbehalt des Nießbrauchs an. Hierdurch behält sich der Vermögensübergeber die Erträge am Vermögen vor. Der Nießbrauch mindert den Wert der Bereicherung für die nachfolgende Generation.

Die Politik hat die Verschärfung der Besteuerung zudem erkannt und diskutiert aktuell die Erhöhung der persönlichen Freibeträge, um einen angemessenen Ausgleich an die gestiegenen Verkehrswerte zu erreichen. Die Erhöhung der Freibeträge ist alleine schon aus Inflationsgesichtspunkten bzw. der seit Jahren unveränderten Höhe angezeigt. Aufgrund der Signale aus Politik und den Parteien ist von der Anpassung der Freibeträge von bis zu 25% auszugehen.

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie Ihren Berater an. Planen Sie in Ruhe und unter Berücksichtigung der Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.