Der 31. Oktober ist neben Halloween in diesem Jahr ein besonderer Tag. Millionen Hausbesitzer schauen erwartungsvoll auf den Ablauf der Frist zur Einreichung der Erklärung über den neuen Grundbesitzwert zur Grundsteuer.
25 Prozent der Erklärungen eingereicht
Entgegen der Einschätzung von Fachmedien und Verbänden hat das zuständige Finanzministerium NRW die Frist zur Abgabe nicht verlängert, obwohl der Stand der eingereichten Erklärungen weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Neu aufgebaute Taskforces in den Finanzämtern sollen zudem die Anfrageflut beziehungsweise die Welle der Erklärungen abarbeiten. Bisher sind aktuell 25 Prozent der Erklärungen eingereicht.
Keine Fristverlängerung
Verwirrung stiftet aktuell eine Aussage von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der einen Aufschub in Aussicht stellte. Dies ist nicht nur der Sache, sondern auch dem Grunde nach unverständlich, da Lindner nicht zuständig ist und sich zunächst im Kreis der Landesfinanzminister hätte abstimmen müssen. Entwarnung an den Steuerpflichtigen ist nicht in Sicht. Die Finanzverwaltung bleibt auf Kurs. Eine Fristverlängerung kann mangels gesetzlicher Grundlage nicht gewährt werden.
Drohen jetzt Zwangsgelder?
bjw+p kann Ihnen allerdings die Sorge vor umfangreichen Zwangsmaßnahmen und Bußgeldern nehmen. Die Steuerberaterverbände gehen davon aus, dass es durch die Bank mit einigem Zeitversatz zunächst zu Mahnungen und Erinnerungen zur Abgabe der Erklärungen kommen wird. Im Anschluss können im Einzelfall Zwangsgelder festgesetzt werden, die aber zuvor anzudrohen sind. Es bleibt spannend rund um das Thema Grundsteuer.
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