Bedingt durch Covid-19 ergeben sich täglich neue Möglichkeiten der Finanzierung. Aktuell wurde der KfW-Schnellkredit 2020 aufgelegt, der zur Finanzierung von laufenden Kosten, des Warenbestandes und auch für Investitionen genutzt werden kann. Dieser Kredit kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung teilweise oder ganz zurück gezahlt werden. Dadurch ergibt sich hier ein sehr flexibles Finanzierungsinstrument ohne jede Sicherheitsgestellung und ohne Planrechnungen!
Prüfen Sie Ihren Finanzbedarf und sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne.
Das Wichtigste:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab sofort den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.