Laut einer KfW-Studie werden 842.000 Inhaber mittelständischer Unternehmen ihre Tätigkeit bis 2025 aufgeben. Das Problem: 300.000 rechnen sogar damit, den Betrieb zu schließen. Dabei ist die gelungene Unternehmensnachfolge sehr wichtig. Aus steuerlicher Sicht geht es unter anderem um die Besteuerung des Kaufpreises und einer steueroptimierten Planung der familieninternen Übergabe.
Die Unternehmensnachfolge hat sich zu einem Dauerthema bei kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland entwickelt. Laut einer KfW-Studie werden 842.000 Inhaber mittelständischer Unternehmen ihre Tätigkeit bis 2025 aufgeben. Rund 60 Prozent dieser Unternehmer wollen den Betrieb an einen Unternehmensnachfolger übergeben. 300.000 rechnen sogar damit, den Betrieb zu schließen. Denn längst nicht jeder Unternehmer findet für seinen Betrieb einen Nachfolger, in der eigenen Familie schon gar nicht. Und so werden mittlerweile weit mehr als 50 Prozent der Unternehmen im Rahmen der Altersnachfolge an einen Dritten verkauft, sei es ein Mitarbeiter, ein Konkurrent oder eine Person, die mit dem Erwerb den Schritt in die Selbstständigkeit wagt.
Dabei ist die gelungene Unternehmensnachfolge aus mindestens zwei Gründen sehr wichtig. Zum einen werden ein eingeführter Betrieb mit seinen Produkten und Dienstleistungen und insbesondere auch seinen Arbeitsplätzen erhalten. Zum anderen bleibt die Ertragsquelle einer Familie damit bestehen. Denn wenn der Betrieb in der Familie weitergeführt oder an einen Dritten verkauft wird, fließt Geld, das den Senior-Unternehmer im Ruhestand finanzieren kann.
Frühzeitig mit der Unternehmensnachfolge auseinandersetzen
Damit dieses Vorhaben optimal gestaltet wird und keine strategischen, rechtlichen und steuerlichen Fehler passieren, ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen und die richtigen Berater einzubinden. Denn selbst wenn der Nachfolger in der Familie, im Unternehmen oder aus dem Markt bereitsteht, es bereits eine übereinkommende Vereinbarung über die Übernahmemodalitäten gibt und auch die Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten bereits eingebunden sind, ist die Unternehmensnachfolge kein Selbstläufer. Es tauchen regelmäßig komplexe Fragestellungen auf, die das Unternehmen, den Käufer und Verkäufer auf unterschiedlichen Ebenen berühren und die Übertragung trotz aller Übereinstimmung verkomplizieren können.
Ertragswertverfahren oder Discounted Cash Flow-Methode nutzen
Die Praxis zeigt, dass die meisten Unternehmensverkäufe an einem zu hohen Preis scheitern. Entweder setzt der Unternehmer irgendeinen Preis fest, der ihm angemessen erscheint und sein Lebenswerk würdigt, oder aber er benutzt eine Bewertungsmethode wie die der Finanzverwaltung und multipliziert einfach den durchschnittlichen Ertrag der vergangenen drei Jahre einfach mit einem Faktor von 13,75. Beide Wege werden scheitern, weil die Preise zu hoch sind. Ein realistischer Kaufpreis, mit dem sich Verhandlungen seriös führen lassen, kann nur durch eine der anerkannten Methoden berechnet werden, nämlich entweder mit dem Ertragswertverfahren oder der Discounted Cash Flow-Methode.
Beide Berechnungen sollte ein Profi durchführen, der auch harte und weiche Faktoren bewerten kann. Dazu gehören unter anderem Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Mitarbeiter- und Führungsstruktur, die Abhängigkeit vom Inhaber, die Positionierung am Markt, die Zukunftsfähigkeit der Unternehmensstruktur und des Marktes generell und das Niveau der Produkte. Auch Themen wie die Rentabilität eines Unternehmens oder vor allem bei kleineren Unternehmen die Inhaberabhängigkeit beeinflussen den Kaufpreis nach oben oder unten.
Steuerlast von bis zu 27 Prozent auf den Kaufpreis
Wichtig ist auch, dass Senior-Unternehmer die potenzielle Steuerlast beim Unternehmensverkauf nicht außer Acht lassen. Verkauft ein Unternehmer Anteile einer Kapital- oder Personengesellschaft, sind diese Gewinne steuerpflichtig. 60 Prozent des Veräußerungsgewinns abzüglich eines kleinen Freibetrags unterliegen der Steuerpflicht. Dieser Anteil wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Insgesamt resultiert daraus eine Steuerlast von bis zu 27 Prozent (beim Spitzensteuersatz) auf den Kaufpreis. Bei einem Verkaufserlös von 2,5 Millionen Euro fällt eine Steuerlast von 675.000 Euro an. Diese muss vorab genau kalkuliert werden, damit der Senior-Unternehmer keine böse Überraschung erlebt. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und die individuelle Finanzplanung hängen dabei eng zusammen.
Über eine frühzeitige Übergabe in mehreren Schritten nachdenken
Apropos Steuern: Diese müssen auch bei der Übergabe innerhalb der Familie dringend beachtet werden. Durch die Verschonungsregeln bei der Unternehmensübertragung in der Familie werden Erbschaften und Schenkungen von Firmenanteilen beziehungsweise von Betriebsvermögen unter bestimmten Umständen bis zur Größenordnung von 26 Millionen Euro pro Erwerb zwar nicht besteuert. Aber zum einen sind die Regeln dafür wesentlich strenger als in der Vergangenheit, und zum anderen zeigt die Praxis immer wieder Beispiele von Unternehmen, deren Wert viel höher war als vom Eigentümer angenommen. Dabei spielt auch die Höhe des sogenannten verschonungsfähigen Vermögens eine Rolle. Denn nicht alle Vermögenswerte werden begünstigt, sodass es schnell zur Explosion einer Steuerbombe kommen kann, wenn nicht ordentlich geplant wird.
Daher ergibt es Sinn, über eine frühzeitige Übergabe in mehreren Schritten nachzudenken. Denn auf der einen Seite kann dieses Vorgehen eventuelle Erbschaftsteuerlasten wirksam und völlig legal durch die Ausnutzung der regulären steuerlichen Freibeträge vermeiden, und auf der anderen Seite können Nachfolger darüber auch viel eher an das Unternehmen herangeführt werden.
Als gestaltungsorientierte Steuerberatungsgesellschaft berät Beyel Janas Wiemann + Partner aus Geldern und Kempen ihre Mandanten schon lange in der Strukturierung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Dafür steht vor allem Diplom-Betriebswirt und Steuerberater Martin Beyel, der regelmäßig im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht aktiv ist.