
Transparenzregister – nicht nur Kür sondern Pflicht
Grundsätzlich müssen sämtliche Unternehmen mit Sitz in Deutschland ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. Hierfür galten rechtsformabhängig Übergangsfristen, die jedoch spätestens am 31.12.2022 abgelaufen